Erfolg und Business

Google
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Laut eines Artikels der New York Times haben Google und Facebook ihre Macht auf dem Werbemarkt missbraucht. Gerichtsdokumente, die der Konzern im Rahmen einer Klage mehrerer US-Bundesstaaten gegen Google einreichen musste, belegen, dass Facebook von Google bei der Werbebuchung bevorzugt behandelt wurde. Als Gegenleistung hat, sich Facebook dafür bereiterklärt, in einem Teil des Onlinewerbemarkts nicht mit der Alphabet-Tochter zu konkurrieren.

Es geht dabei um das Open-Bidding-Angebot, bei dem Facebook von Google mehr Informationen und einen Geschwindigkeitsvorteil gegenüber der Konkurrenz erhalten haben soll. Facebook verpflichtete sich im Gegenzug dazu, auf mindestens 90 Prozent der angebotenen Anzeigemöglichkeiten zu bieten, wenn das soziale Netzwerk identifizieren kann, bei welchem Endnutzer die Werbung ausgespielt wird. Überdies hat Facebook zugestimmt 500 Millionen US-Dollar jährlich über vier Jahre in Open-Bidding-Auktionen zu investieren. Google hat im Gegenzug garantiert, dass die Auktionen nicht zugunsten des Unternehmens manipuliert werden.

Gewinngarantie von Google an Facebook

Überdies soll der Vertrag zwischen den beiden Konzernen eine Klausel enthalten haben, die Facebook bei einer definierten Anzahl an Auktionen einen automatischen Zuschlag garantiert.

Gerichtsdokument: „Unbemerkt von anderen Marktteilnehmern haben die Parteien vereinbart, dass der Hammer bei einer bestimmten Anzahl von Auktionen zugunsten von Facebook fallen wird, unabhängig davon, wie hoch andere bieten mögen.“

In diesem Punkt widerspricht Google den Gerichtsdokumenten und erklärt, dass Facebook eine Auktion wie andere Kunden immer nur als höchster Bieten gewinnen kann.

Open Bidding bei Facebook in Planung

2017 hatte Facebook noch angekündigt, ebenfalls eine eigene Plattform für Open Bidding etablieren zu wollen. Das Projekt wurde aber ohne Ergebnis Ende 2018 eingestellt, als Facebook sich Googles Open-Bidding-Programm anschloss.

Das dies zu „Quasimonopol“ zu kartellrechtliche Fragen führen wird, war den beteiligten Konzernen seitdem klar. Laut der Anlage wird das Wort „Kartell“ im Vertrag der Firmen rund 20-mal genannt. Der Vertrag enthält außerdem eine Klausel, die den Unternehmen Unterstützung zusichert, wenn es aufgrund der Kooperation zu juristischen Problem kommen sollte.

Gegenüber, demWall Street Journal erklärte Google, dass die Staatsanwaltschaft den Onlinewerbemarkt im Ganzen und dem Vertrag der beiden Konzerne falsch darstellt.

 

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