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Der Bundestag hat mit einer Mehrheit der großen Koalition heute die Novelle des Jugendschutzgesetzes (Drucksache 19/2728) verabschiedet. Die FPD und die Linke stimmte gegen die Novelle, Grüne und AfD enthielten sich.

In Zukunft müssen zertifizierte Jugendschutzbeauftragte und Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle (USK) bei der Alterseinstufung von Spielen auch Zusatzfunktionen und nicht nur deren eigentlichen Inhalt bewerten. Als besonders kritisch sieht die Novelle Kostenfallen wie „Lootboxen“ und andere Elemente, die starke Ähnlichkeiten zu Glücksspiel aufweisen. Überdies sollen auch Kontaktmöglichkeiten in Spielen, die zur Anmache und Missbrauch sowie Cybermobbing führen können, eine Einstufung in einer höheren Altersklasse auslösen.

Gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf hat der Bundestag einige Punkte klarer definiert. „Interaktionsrisiken“ sollen demnach nur Teil der Bewertung sein, wenn sie ein „auf Dauer angelegter Bestandteil des Mediums sind“. Konkret umfasst dies laut den Abgeordneten zum Beispiel „Mechanismen zur Förderung eines exzessiven Mediennutzungsverhaltens“, die „Weitergabe von Bestands- und Nutzungsdaten ohne Einwilligung an Dritte“ sowie „nicht altersgerechte Kaufappelle“.

Neues Meldeverfahren für jugendgefährdende Inhalte

Als „entwicklungsbeeinträchtigende Medien“ nennt der Bundestag vor allen Inhalte mit übermäßiger Gewaltdarstellung und Inhalte, die das sozial-ethische Wertebild negativ beeinflussen. Um Überschneidungen auszuschließen, ergeben sich die „an die Inhalte von Telemedien zu richtenden besonderen Anforderungen aus dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.“

Ein neues „Melde- und Abhilfeverfahrens mit einer für Kinder und Jugendliche geeigneten Benutzerführung“ wird für Betreiber von sozialen Netzwerken wie TikTok, Facebook und Instagram laut der Novelle in Zukunft verpflichtend. Überdies müssen diese Plattformen ein „Einstufungssystem für nutzergenerierte audiovisuelle Inhalte“ implementieren.

Zum Schutz vor Gefahren wie Mobbing, sexualisierter Ansprache („Cybergrooming“), Hassrede und Kostenfallen sind Facebook und andere große soziale Netzwerke überdies laut dem neuen Jugendmedienschutz dazu verpflichtet, Voreinstellungen so anzupassen, dass Kinder- und Jugendliche im Internet dem bestmöglichen Schutz unterliegen. Es soll so verhindert werden, dass diese einfach von Fremden online gefunden und angesprochen werden können.

Befreit sind von den strengen Auflagen für soziale Netzwerke nur Portale, die in Deutschland weniger als eine Million Nutzer haben oder die sicherstellen, dass ausschließlich Erwachsene sich dort registrieren können.

Überwachung durch neue Bundeszentrale

Zur Überwachung des verschärften Jugendmedienschutzgesetzes wird die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zur neuen „Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz“ umgebaut. Die Arbeit der Behörde soll durch einen Beirat, dem auch zwei Minderjährige angehören werden, unterstützt werden.

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