Wie die New York Times berichtet, haben technische Fehler dazu geführt, dass in den U.S.A. ein unschuldiger Mann für zehn Tage im Gefängnis war. Einen Großteil der Zeit musste Nijeer Parks davon in „funktionaler Einzelhaft“ verbringen. Es handelt sich dabei um den dritten öffentlich gewordenen Fall, bei dem eine Gesichtserkennungssoftware zu einer falschen Festnahme geführt hat.
In dem aktuellen Fall legte ein mutmaßlicher Ladendieb den Polizisten einen gefälschten Ausweis vor. Als beim Verdächtigen während der Kontrolle Marihuana entdeckt wurde, flüchtete dieser mit einem Mietwagen. Anschließend analysierten die Ermittlungsbehörden mithilfe einer automatisierten Software das Foto des Ausweises und fanden eine Übereinstimmung mit Nijer Parks.
Inhaftierung trotz entlastender Beweise
Obwohl Parks nachweisen konnte, dass er zum Zeitpunkt der Flucht des Verdächtigen in einem etwa 50 Kilometer entfernten Laden Geld einzahlte und laut eigenen Angaben weder in Woodbridge war, noch jemals Auto gefahren ist, landete der Mann für zehn Tage in Untersuchungshaft. Nun klagt er wegen falscher Verhaftung, Inhaftierung, der Verletzung seiner Bürgerrechte und des finanziellen Schadens von etwa 5.000 US-Dollar für seine Verteidigung.
Algorithmus beurteilt Fluchtrisiko
Neben der fehlerhaften Gesichtserkennung sowie der Fehler der Polizei und Staatsanwaltschaft wurde die lange Haftdauer des Unschuldigen maßgeblich durch den Algorithmus einer Künstlichen Intelligenz (KI) beeinflusst, die beurteilt hatte, dass eine Freilassung gegen Kaution aufgrund der hohen Fluchtgefahr nicht möglich sei.
Algorithmus benachteiligt Afroamerikaner
Laut eines Artikels von ProPublica gab es ähnliche Probleme in den U.S.A. bereits im Jahr 2016. Damals wurde bekannt, dass ein Algorithmus zur Ermittlung des Rückfallrisikos von Straftätern Afroamerikaner systematisch benachteiligt. Auch die New York Times berichtet, dass alle drei falscher Verhaftungen auf Basis von Gesichtserkennungssoftware bisher Schwarze waren.
Die aktuelle Entscheidung im Fall Parks geht sehr wahrscheinlich darauf zurück, dass der unschuldig verhaftete 33-Jährige zuvor bereits zweimal wegen Drogenbesitzes verhaftet wurde. Er überlegte deshalb laut eigenen Angaben sogar sich, als schuldig zu bekennen, obwohl er am untersuchten Ladendiebstahl und der anschließenden Flucht nicht beteiligt war, um der höheren Strafe bei einer dritten Verurteilung zu entgehen. Lediglich der glückliche Zufall, dass Parks zum selben Zeitpunkt eine Einzahlung durchführte und seine Unschuld dadurch belegen konnte, bewahrte ihn deshalb augenscheinlich vor einer langen Haftstrafe.