Deutsche Glasfaser verlangt 60 Euro für die Routerfreiheit
Normalerweise wurde gesetzlich vorgeschrieben, dass Kunden eine Wahlfreiheit belassen wird, für ihren Glasfaseranschluss auch einen eigenen Router zu nutzen. Hier hat die Deutsche Glasfaser nun allerdings eine eigene Regelung getroffen und verlangt insgesamt 60 Euro, wenn Kunden ihren eigenen Router für ihren Anschluss nutzen möchten. Gleichzeitig erhalten die Kunden keinerlei Service vom Provider Deutsche Glasfaser.
Klare gesetzliche Rechtslage
Normalerweise wurde mit einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes von 2016 bestimmt, dass der Herrschaftsbereich des Netzbetreibers an der Anschlussdose in den Räumen des Kunden enden und der Kunde auch selbst bestimmen kann, welcher Router genutzt wird. Bei Kabel- und DSL-Netzen wird diese Regelung normalerweise auch ohne Zwischenfälle umgesetzt. Bei Glasfaseranschlüssen scheint sich mittlerweile allerdings eine neue Praxis entgegen der getroffenen gesetzlichen Regelungen durchzusetzen.
So wurde bekannt, dass der Provider Deutsche Glasfaser einen Wechsel zu einem eigenen Router, der glasfaserfähig ist, nicht kostenlos akzeptiert. Hier berechnet der Provider vielmehr eine Servicepauschale von insgesamt 60 Euro. Begründet wird diese Servicepauschale damit, dass ein Techniker einen verbauten Medienkonverter zur Lichtleitersignalwandelung ausbauen muss, was Kosten verursacht, die die Nutzer zu zahlen hätten. Dieser Medienkonverter ist allerdings grundsätzlich standardmäßig verbaut. Selbst Kunden, die bereits bei Vertragsbeginn einen eigenen glasfaserfähigen Router nutzen möchten, kommen um die Serviceleistung und die Servicepauschale nicht herum. Mit dem Ausbau des Medienkonverters enden auch alle Supportleistungen durch den Provider Deutsche Glasfaser.
Notwendigkeit der Serviceleistung
Momentan ist die Serviceleistung für den Ausbau des Medienkonverters noch erforderlich. Das hängt mit der Kompatibilität der am Markt vorhandenen Router zahlreicher Hersteller zusammen. Damit die Serviceleistung in der Zukunft nicht mehr notwendig werden würde und nur ein Kabelumstecken durch den Kunden erforderlich ist, müsste die Deutsche Glasfaser enge technische Abstimmungen mit vielen Herstellern treffen. Bisher gibt es schon Abstimmungen hierzu. Eine enge Abstimmung ist zwischen dem Netzbetreiber und dem Endgerätehersteller der Fritzbox 5530 getroffen worden. Hier genügt für die Nutzung ein Firmware-Update, sodass die Serviceleistung überflüssig wäre und keine zusätzliche Gebühr erhoben werden müsste.
Entscheidung der Bundesnetzagentur
Eine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit der Servicepauschale und dem Versagen von Supportleistungen durch die Deutsche Glasfaser steht allerdings aus, obwohl die geschaffene Rechtslage seit 2016 im Telekommunikationsgesetz deutlich ist. Vielmehr ist eine Änderung des TKG zur Sprache gebracht worden. Hiernach könnte es zu einer Gesetzesänderung kommen, wonach Ausnahmen von einer Routerfreiheit formuliert werden könnten. Im Ergebnis wäre dann eine Servicepauschale und das Versagen von Support rechtens. Ein spezieller Routerzwang würde den Netzbetreibern ein lukratives Zusatzgeschäft verschaffen.